Früherkennung Kinder und Jugendliche

Für eine gute Vorsorge.


Vorsorgeuntersuchungen für Kleinkinder ( FU1 FU2 FU3)

  • U1: 6. bis 9. Lebensmonat
  • FU2: 10. bis 20. Lebensmonat
  • FU3: ab dem 21. Lebensmonat

Oft erscheint der erste Milchzahn ab dem 6. Lebensmonat. Dann ist der Zeitpunkt für den ersten Besuch beim Zahnarzt gekommen. Die Vorsorgeuntersuchungen FU1, FU2, FU3 sind ein fester Bestandteil im gelben Untersuchungsheft für Kinder. Diese regelmäßigen Früherkennungsuntersuchungen beinhalten überwiegend zwei Schwerpunkte:

  • Eine allgemeine Kontrolle der Mund- und Zahngesundheit des Kindes
  • Die Hilfestellung, Aufklärung und Beratung der Eltern: Richtige Zahnputztechnik und Zahnpflege, Vorsorgeberatung, Ernährungsberatung (Nuckelflasche, Getränke), Tipps zu Zahnschmelzhärtung (Fluoridierung) und der richtige Umgang mit dem Schnuller

Der regelmäßige Besuch beim Zahnarzt dient bei den unter 3-Jährigen überwiegend zur Ritualbildung. Dies bedeutet, dass die Kleinkinder spielerisch an die Vorgänge in einer Zahnarztpraxis gewöhnt werden und von Anfang an das Zähneputzen richtig erlernen. Bei den älteren Kindern dienen die Vorsorgeuntersuchungen dazu, Schmerzen an den Milchzähnen vorzubeugen.

Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche ( IP1 – IP4)

In einer gesetzlichen Krankenkasse versicherte Kinder haben im Alter zwischen 6 und 17 Jahren Anspruch auf Leistungen der zahnmedizinischen Individualprophylaxe (IP), also ganz persönliche Vorsorgeuntersuchungen und Vorsorgemaßnahmen für ihr Kind. Diese unterstützen die häuslichen Bemühungen der Eltern um die Mundhygiene ihres Kindes, indem sie auf dessen individuelle Besonderheiten eingehen.

Was beinhaltet die Individualprophylaxe?

IP1 = Mundhygienestatus wird erstellt d.h.

  • Anfärben der Zähne zum Darstellen bakterieller Beläge auf und zwischen den Zähnen
  • Kontrolle des Gesundheitszustandes/ Entzündungsgrad des Zahnfleisches
  • Ziel: bessere Veranschaulichung des Mundgesundheitszustandes des Kindes, langfristige Verhaltensänderung bzw. – Festigung bei der täglichen Mundhygiene
  • IP2 = Beratung und Aufklärung des Kindes und ggf. seiner Eltern
  • Aufklärung über Zahnerkrankungen und ihre Ursachen
  • Demonstration von Zahnputztechniken (z.B. nach der KAI – Methode) für Kinder und Eltern zur Verbesserung der Mundhygiene
  • Festigung von erlernten Techniken
  • Ab dem 6.LJ kennenlernen und Nutzen von zusätzlichen Hilfsmitteln bei der Zahnpflege, wie z.B. Zahnseide und Zahnzwischenraumbürstchen
  • Erneute Beratung über Ernährungs– und Trinkgewohnheiten

IP 3 in IP2 enthalten
IP 4 = lokale Fluoridierung der Zähne

  • Die regelmäßige Fluoridierung in der zahnärztlichen Praxis stellt eine sehr sinnvolle Maßnahme dar, um den Karieszuwachs möglichst gering zu halten oder in Kombination mit der häuslichen Zahnpflege im Idealfall ganz zu verhindern
  • Auf die trocknen Zähne werden hochfluoridhaltige Lacke wie z. B. Duraphat® und Bifluorid 12® mit Pinseln oder Minibürstchen aufgetragen
  • Alternativ können Gelees wie Elmex® Gelée oder Sensodyne® ProSchmelz Fluorid Gelée mit Hilfe von Fluoridierungsschienen einwirken
  • Die IP4 wird zweimal pro Jahr durchgeführt, bei Kindern mit hohem Kariesrisiko bis zu viermal.
  • Die IP4 stellt eine Ausnahme von der Altersregel dar, da sie bei hohem Kariesrisiko schon ab dem 30. Lebensmonat durchgeführt werden kann.

Vorsorgeversiegelungen bei Kindern und Jugendlichen ab dem 6.LJ (IP5)

IP 5 = Fissurenversiegelung von bleibenden Backenzähnen

  • Möglich bei kariesfreien Kauoberflächen von Backenzähnen
  • Auch bei tiefen Grübchen von Schneidezähnen oder kleineren vorderen Backenzähnen
  • Aber hier nicht über die gesetzliche Krankenkasse abrechenbar, sondern vom Patienten selbst zu tragen